In der heutigen Zeit hat sich der steuerfreie Tankgutschein in vielen Unternehmen als Entgeltoptimierung etabliert.
Jeden Monat darf ein Unternehmen an seine Arbeitnehmer steuerfreie Tankgutscheine als Sachbezug geben.
Der Wert des Tankgutscheins darf dabei 44 EUR nicht übersteigen. Wie es der Name schon sagt, wird hier keine Steuer erhoben.
Ein steuerfreier Benzingutschein darf laut Finanzamt keinen aufgedruckten Geldwert enthalten. Es darf nur die Literzahl und die Benzinart vermerkt werden. Der Arbeitgeber muss bei der Ausgabe des Tankgutscheins an den Mitarbeiter darauf achten, dass dieser keine Zahlungsfunktion erfüllt. Firmentankkarten oder auch Bargeld aus der Firmenkasse mit nachträglicher Bestätigung
über die Auszahlung dieses Betrages werden von den Finanzämtern ebenso wenig anerkannt, wie Blanko-Gutscheine.
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